Leistungszuschlag gleicht Kostenexplosion für Pflegebedürftige aus
Die vom Bundestag beschlossene Pflegereform wirkt sich positiv aus. Seit dem 1. Januar gilt die mit der Pflegereform beschlossene Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen. Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen der Region erhalten einen Leistungszuschlag.